Geschmackvoll möblierte 3-Zimmer Wohnung in schöner Wohnstraße in Hamburg-Uhlenhorst

möblierte Wohnung, Hamburg-Uhlenhorst, Kanalstraße

Zurzeit vermietet

Miete Größe ca. Zimmer Objekt-ID
2290 € 69 m² 3 H50568

Details

  • Internet
  • Fernseher
  • Waschmaschine
  • Geschirrspüler
  • Nur für Nichtraucher

Details

Miete:
2290 €/Monat
Kaution:
1-2 Monatsmieten
Geeignet für:
2 Personen
Größe ca.:
69 m², 3 Zimmer
Haustiere:
nicht erlaubt

Details Wohnung

Wohn-/Esszimmer, Schlafzimmer, Wohnküche (separater Raum), Dusche, Kammer, Baujahr 1913, Wohnung, 3. Etage (Dachgeschoss), Holzdielenboden, Zentralheizung, Nichtraucherwohnung

Details Ausstattung

Rundfunkgebühr exkl., Smart-TV, Geschirrspüler, Kochgeschirr, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Essgeschirr, Geschirrtücher, Mikrowelle mit Backofenfunktion, Induktionskochfeld (4 Kochfelder), Doppelbett, Schlafsofa

Umgebung

In absolut gefragter Lage auf der Uhlenhorst. Am Hofweg befinden sich alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie ein vielfältiges gastronomisches Angebot von der Eisdiele über die Eckkneipe bis zum Spitzenrestaurant. Auch das Einkaufszentrum Hamburger Meile mit Kino und die Außenalster mit Cafés und Bootsverleih sind schnell zu erreichen. In der Nähe befindet sich auch ein Schwimmbad mit Sauna. Die Innenstadt ist mit dem Bus oder dem Fahrrad schnell zu erreichen.

Beschreibung

Moderne, sehr helle und komplett möblierte Dachgeschoßwohnung im 3. Stock eines Altbaus von 1913. Die 3-Zimmer-Wohnung liegt in einer kleinen Seitenstraße in Hamburg-Uhlenhorst, die Alster ist nur ca. 800 Meter entfernt. Die Deckenbalken wurden teilweise freigelegt und der Holzfußboden wurde komplett aufgearbeitet. Die Wohnung ist ca. 69qm groß und wird über eine Zentralheizung beheizt. Ein Fahrradstellplatz im Keller kann genutzt werden.

Wohn- und Esszimmer sind geschmackvoll eingerichtet und durch eine Flügeltür miteinander verbunden. Im Wohnbereich, der auch als Gästezimmer genutzt werden kann, befindet sich ein hochwertiges Sofa mit Schlaffunktion (140 x 200 cm), ein Smart TV (32", Streaming möglich) und ein großer Esstisch. Die geräumige, separate Wohnküche ist modern ausgestattet und hat mattschwarze Fronten. Alle notwendigen technischen Geräte, wie z.B. Induktionsherd (4 Kochfelder), Mikrowelle mit Backofenfunktion, Spülmaschine, Kühlschrank mit Gefrierfach und Kaffeemaschine sind hier vorhanden. Diverse Küchenutensilien und ein Hochtisch sind auch vorhanden.

Auch im Schlafzimmer wurde der Spitzboden teilweise freigelegt, was zusätzlichen Stauraum bietet. Der Raum ist mit einem Kleiderschrank und einem Boxspringbett (160x200) ausgestattet. Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche und Handtücher werden gestellt. Das moderne Duschbad mit Glasduschkabine verfügt über ein Fenster, eine Handtuchheizung und WC. Ein Waschtrockner befindet sich im Hauswirtschaftsraum. Im Eingangsbereich der Wohnung befindet sich außerdem ein kleiner Arbeitsplatz. Dem Mieter steht ein eigenes Kellerabteil zur Verfügung.

Die möblierte Wohnung ist für maximal 2 Personen geeignet. Eine Wohngemeinschaft ist für maximal 2 Personen erlaubt. Ein Hund oder eine Katze sind nicht erlaubt. Die Miete beinhaltet bereits folgende Kosten: Heizung-Pauschale, Wasser-Pauschale, Strom-Pauschale. Der Rundfunkbeitrag ist selbst zu zahlen. Ein Internetanschluss kann genutzt werden.

Empfohlener externer Inhalt: Karte

Energieausweis

Energieausweistyp: Bedarfsausweis
Energiekennwert: 177.00kWh/(m²⋅a)
Befeuerung/Energieträger: Erdgas schwer
Energieeffizenzklasse: F
Baujahr: 1913

Weitere Infos

Wie schnell finde ich eine möblierte Wohnung?

Das kommt darauf an, wie schnell Sie sich entscheiden. Melden Sie sich zum Beispiel morgens mit einem konkreten Buchungswunsch bei uns an, können Sie sehr wahrscheinlich schon am gleichen Tag den Mietvertrag für Wohnen auf Zeit unterschreiben.

Anmeldeformular Wohnung suchen

Kann ich die Wohnung auf Zeit sofort buchen?

Sie möchten die möblierte Wohnung sofort buchen? Viele Vermieter sind damit einverstanden, dass ihre Wohnung ohne Besichtigung gemietet wird. Schicken Sie uns den Suchauftrag und teilen Sie uns Ihren Buchungswunsch mit – wir regeln alles für Sie. Sobald der Vermieter einverstanden ist, bekommen Sie Ihre Buchungsbestätigung und wir erstellen den Mietvertrag. Als Agentur direkt vor Ort in Hamburg, sind uns alle Wohnungen bekannt und von uns fotografiert worden.

Kann ich die Wohnung auf Zeit vorher besichtigen?

Sie sind schon in Hamburg und möchten die Wohnung gerne erstmal besichtigen? Auch das ist möglich! Hier entscheidet der Vermieter oder die Vermieterin, ob City-Wohnen den Besichtigungstermin organisiert oder er/ sie selbst. Besichtigungstermine sind immer individuell und nur für Sie. Sammeltermine mit vielen Wohnungsbewerbern gibt es bei uns nicht.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Die Mieten werden in der Regel inklusive aller Nebenkosten aufgeführt. Wenn nicht, ist dies im Exposee vermerkt. Bei Pauschalmieten erfolgt keine weitere Abrechnung nach Verbrauch. Manchmal werden Verbrauchskosten als Vorauszahlung angesetzt, zum Beispiel für Strom und Wasser, diese werden nach Verbrauch abgerechnet. Nach Ihrer Anmeldung bei City-Wohnen erhalten Sie ein ausführliches Exposee mit allen Informationen zur Miete.

Weitere Informationen zum Mietpreis finden Sie hier: Mietpreis möblierte Wohnung

Muss ich eine Provision zahlen?

Nein, die Wohnungsvermittlung ist gemäß §1 Abs. 1a WohnVermittG kostenfrei für Mieter und Mieterinnen.

Information zum Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist meistens inklusive. Falls nicht, müssen Sie sich selbst um den Rundfunkbeitrag kümmern und die Wohnung selbst anmelden. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn kein Radio oder Fernsehgerät in der Wohnung vorhanden ist. Der Beitrag beträgt zurzeit € 18,36 pro Monat und pro Wohnung, es wird quartalsweise abgerechnet. (Stand 01/23).

Lesen Sie mehr über den Rundfunkbeitrag

Welchen Service bietet City-Wohnen?

Vermietende entscheiden sich für ein bestimmtes Servicepaket von City-Wohnen. Danach richtet sich unser Service. Abhängig vom ausgewählten Servicepaket, werden zum Beispiel Besichtigungen oder Wohnungsübergaben entweder durch das Team von City-Wohnen oder vom Wohnungsanbieter persönlich durchgeführt.

Wo bekomme ich die Wohnungsgeberbestätigung?

Generell gilt, dass eine Anmeldung bei der Hamburger Behörde bei allen möblierten Wohnungen von City-Wohnen möglich ist. Dazu sind Vermietende gesetzlich verpflichtet. Meistens bereiten wir die Wohnungsgeberbestätigung komplett vor.

Lesen Sie mehr über die Wohnungsgeberbestätigung

Hinweis Grundriss

Unsere Grundrisse sind lediglich eine Orientierungshilfe um schnell sehen zu können, wie die Räume angeordnet sind und wo sich zum Beispiel der Balkon befindet. Die Angaben sind nicht verbindlich und nicht maßstabsgetreu. Die Grundrissvorlage wurde City-Wohnen durch die Vermieterin oder den Vermieter zur Verfügung gestellt und von uns überarbeitet und standardisiert.

Aktualität und Verfügbarkeit der Wohnung

Unser Angebot wird mehrmals täglich aktualisiert. Dennoch kann City-Wohnen Hamburg die Verfügbarkeit nicht gewährleisten, eine Zwischenvermietung, Direktbuchung oder Datenänderung bleibt vorbehalten. Wir schauen aber gerne für Sie weiter um die perfekte Wohnung für Sie zu finden.

Haftung für Angaben

Alle Angaben basieren auf Angaben der Vermieter:innen. City-Wohnen übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche bzw. Nutzfläche sind nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene Wohnflächenberechnung kontrolliert worden.

Alle Wohnungen werden bei der Erstbeauftragung durch City-Wohnen fotografiert. In einigen Fällen werden eigene Fotos der Vermietenden veröffentlicht, falls der Fototermin nicht direkt nach der Beauftragung stattfindet. Eine unmittelbare Prüfung vor der Wohnungsübergabe ist abhängig vom durch Vermieter:innen ausgewählten Servicepaket. Die Angaben zum Baujahr sind nicht durch eine Einsicht in die Bauakte überprüft worden.

Energieausweis

City-Wohnen Hamburg haftet nicht für Angaben zum Energieausweis. Diese Informationen können nicht überprüft werden. Unvollständige Daten, bzw. abgelaufene Energieausweise sind von der Vermieterin/ vom Vermieter so schnell wie möglich zu ergänzen bzw. zu ersetzen.

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