City-Wohnen steht für Transparenz beim Mietpreis! Damit die Mietpreise und das Preis-Leistungsverhältnis der möblierten Wohnungen gut vergleichbar sind, werden die Wohnungsmieten im Exposee als Warmmiete aufgeführt, also inklusive aller Nebenkosten.
City-Wohnen steht für Transparenz beim Mietpreis! Damit die Mietpreise und das Preis-Leistungsverhältnis der möblierten Wohnungen gut vergleichbar sind, werden die Wohnungsmieten im Exposee als Warmmiete aufgeführt, also inklusive aller Nebenkosten.
Im Exposee und im Mietvertrag wird festgehalten, ob es sich um Pauschalen oder um Vorauszahlungen handelt. Der große Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Vorauszahlung liegt in der späteren Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchskosten.
Beim Wohnen auf Zeit werden Verbrauchskosten, zum Beispiel für den Strom- und Wasserverbrauch, üblicherweise als Pauschale angegeben. Das heißt, dass es keine gesonderte Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch gibt, was bei kurzfristigen Vermietungen für ein paar Monate auch einen Sinn ergibt, damit man nicht auf die jährlichen Abrechnungen warten muss. Alle Kosten sind durch die Miete bereits abgedeckt, es wird weder etwas nach- noch zurückgezahlt.
Bei längeren Mietzeiträumen beinhaltet die Miete manchmal monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten, da der Verbrauch nicht mehr so gut eingeschätzt werden kann. Verbrauchsabhängige Nebenkosten, wie zum Beispiel für Strom, Wasser und Gas werden bei Vorauszahlungen nach Verbrauch abgerechnet. Die Beträge für die Vorauszahlungen müssen im Mietvertrag aufgeführt werden. Bei der Abrechnung wird dann die Differenz zwischen der Vorauszahlung und den Verbrauchskosten abgerechnet. Was zu viel gezahlt wurde, muss zurückgezahlt werden. War die Vorauszahlung zu niedrig, muss nachgezahlt werden. Hier sollten die Beträge für die Vorauszahlung so realistisch wie möglich eingeschätzt werden.
Es kommt vor, jedoch eher selten, dass Mieter:innen sich selbst um die Anmeldung von Strom und Wasser und damit um die Abrechnung der Verbrauchskosten kümmern müssen. Das kommt zum Beispiel gelegentlich vor, wenn ein ablesbarer Stromzähler vorhanden ist. Diese Kosten kommen zur Miete hinzu.
Meistens wird im Mietvertrag eine Endreinigung vereinbart, die mit der Kaution verrechnet werden kann. Wird ein fester Betrag vereinbart, dann gilt dieser Betrag immer für eine normale Verschmutzung. Ein Mehraufwand kann in Rechnung gestellt werden, zum Beispiel, wenn es starke Kalkablagerungen im Bad gibt. Mehr zum Thema Reinigung →
Je nach Mietdauer wird für möblierte Wohnungen eine Kaution von ein bis zwei Pauschalmieten angesetzt. Diese Kaution darf jedoch nicht mehr als drei Kaltmieten betragen (§ 551 Abs.1 BGB). Sie wird in voller Höhe zurückerstattet, wenn bei der Wohnungsabnahme alles in Ordnung war und alle offenstehenden Rechnungen beglichen wurden. Die Kaution darf nicht "abgewohnt" werden. Das heißt, dass sie nicht mit den letzten Monatsmieten verrechnet werden kann.
Für Wohnungen im Servicepaket kommood (oder KOMFORT) kann die Kaution auf das Treuhandkonto von City-Wohnen hinterlegt werden. Alternativ akzeptieren viele Vermieter:innen auch Bank- oder Firmenbürgschaften.
Lesen Sie hier weiter zum Thema Kaution →