Die Wohnung gefällt und alle sind sich einig? Dann kann der Mietvertrag für Wohnen auf Zeit erstellt werden. Darum kümmern wir uns. Sie brauchen nur noch zu unterschreiben.
Die Wohnung gefällt und alle sind sich einig? Dann kann der Mietvertrag für Wohnen auf Zeit erstellt werden. Darum kümmern wir uns. Sie brauchen nur noch zu unterschreiben.
Sobald alle sich einig sind, kümmern wir uns um die Formalitäten und erstellen den passenden Mietvertrag. Unsere Mietverträge sind rechtssicher. Bei Bedarf liefern wir auch gleich die englische Übersetzung mit, damit alle verstehen, was unterschrieben werden soll. Zusammen mit dem Mietvertrag erhalten Sie eine Internetvereinbarung und eine Vereinbarung bzgl. Schimmel- und Geruchsvermeidung in der Wohnung. Für Objekte mit den Servicepaketen plietsch oder kommood, bereiten wir auch eine Wohnungsgeberbestätigung für Sie vor.
Was viele nicht wissen ist, dass beim Wohnen auf Zeit das normale Mietrecht gilt (BGB). Es gibt drei Mietvertragsarten, die jeweils auf eine bestimmte Situation zugeschnitten sind. Anders als bei Ferienwohnungen, wo oft nur eine Buchungsbestätigung vorhanden ist, ist bei einer Vermietung über einen längeren Zeitraum ein richtiger, rechtssicherer Mietvertrag notwendig. Damit sind beide Mietparteien geschützt. Wir klären die letzten Details mit Ihnen, zum Beispiel, ob es eine Kündigungsmöglichkeit oder eine Verlängerungsoption geben soll. Wir erstellen dann den passgenauen, rechtssicheren Mietvertrag, der nur noch digital mit DocuSign unterschrieben werden muss.
Im Mietvertrag finden Sie die Details und Bankverbindungen. Es kann vorkommen, dass die Miete an City-Wohnen überwiesen werden soll und die Kaution auf das Konto der Vermieter:innen eingezahlt werden muss. Oder auch andersrum. Wichtig ist, dass die erste Monatsmiete und die Kaution vor Einzug und Schlüsselübergabe gezahlt werden.
Die erste Miete und die Kaution können – nach Vereinbarung - auch direkt bei uns in Büro mit Kreditkarte oder Apple Pay bezahlt werden. Die Bearbeitungspauschale der Kreditgesellschaft kommt für diesen Service hinzu, damit wir die volle Summe an die Vermieterin oder den Vermieter überweisen können.
Für die Rückzahlung der Kaution gelten die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB.
In vielen Fällen kann der Mietvertrag verlängert werden. Beinhaltet der Mietvertrag eine Verlängerungsoption, kann eine Mieterin bzw. ein Mieter den Mietvertrag auf Wunsch verlängern. Aber auch ohne Verlängerungsoption kommt es gelegentlich vor, dass verlängert werden kann, zum Beispiel wenn Vermieter:innen die Wohnung länger als geplant nicht benötigen.
Ein abgeschlossener Mietvertrag ist verbindlich für beide Mietparteien. Im Vertrag ist die Laufzeit festgelegt und meistens auch die Kündigungsfrist, die beim Wohnen auf Zeit oft kürzer ist, als bei unbefristeten Verträgen. Alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag sind zu erfüllen. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn Mieter:innen ein berechtigtes Interesse für den vorzeitigen Auszug vorweisen können.
Möchten Mieter:innen vorzeitig aus einer möblierten Wohnung ausziehen, stellt sich die Frage, wie man dies am besten und für beide Mietparteien zufriedenstellend regelt. Selbstverständlich sollten die Mietparteien versuchen eine gute Lösung zu finden, City-Wohnen ist gerne behilflich. Dazu sind folgende Schritte erforderlich:
So ist es für alle gut und sicher geregelt! Dieser Service von City-Wohnen ist kostenlos.
Sofern es ein Widerrufsrecht gibt, schicken wir Ihnen die benötigten Unterlagen für die Widerrufsbelehrung und ein Formular für die "Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit" zu. Fehlt die Widerrufsbelehrung, kann dies gravierende Folgen haben, weil die Widerrufsfist sich dann automatisch verlängert auf ein Jahr und 14 Tagen. Mieten und Kaution müssten zurückgezahlt werden. Unter Umständen muss aber von der Mieterin bzw. dem Mieter Wertersatz geleistet werden.
Es gibt kein Widerrufsrecht in den folgenden Fällen:
Wer vermietet nicht gewerblich?
Private Klein-Vermieter:innen sind von der Widerruflichkeit des Mietverhältnisses nicht betroffen. Auch wenn ein Mietvertrag ohne Besichtigung per Email, Post oder Fax abgeschlossen wird, sind diese "Fernkommunikationsmittel" nicht als "organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem zu bewerten". Die Kleinunternehmergrenze wurde zum 01.01.2020 angehoben von € 17.000 brutto auf € 22.000 brutto Vorjahresumsatz.
Wer ist Unternehmer:in?
Diese Frage wird vor allem von den Gerichten beantwortet und von Fall zu Fall beurteilt. Wenn die Vermietung einen gewerblichen Charakter hat, kann auch eine natürliche Person Unternehmer:in im Sinne des Verbraucherrechts sein (§ 14 BGB). Die Bewertung nach dem Steuerrecht/ Gewerberecht ist hier nicht relevant. Relevante Kriterien sind:
Die Widerrufsbelehrung hat ordnungsgemäß stattgefunden
In diesem Fall gibt es eine Widerrufsfrist von 2 Wochen. Wird innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen widerrufen, muss die Miete zurückgezahlt werden, sogar wenn die Wohnung schon bezogen wurde. Wenn die Mieterin oder der Mieter schon eingezogen ist und innerhalb der zwei Wochen widerruft, aber ausdrücklich den Beginn des Mietverhältnisses (Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit) vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt hat, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.
Vertragsänderungen während des Mietverhältnisses
Bei wesentlichen Änderungen, gelten die gleichen Regelungen auch für Mietvertragsverlängerungen. Wesentliche Änderungen sind zum Beispiel: Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen oder Aufhebungsverträge.