Möblierungsaufschlag für möblierte Wohnungen

Schick gestyltes Apartment mit großem Fenster von City-Wohnen Hamburg

Wird eine Wohnung komplett möbliert vermietet, werden auch die Kosten für die Ausstattung einkalkulliert. Dafür gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle.

 

Wie berechnet man den Möblierungsaufschlag für die Vermietung einer möblierten Wohnung?

 

Die Berechnung des Möblierungszuschlags ist nicht gesetzlich festgelegt. Laut Experten müssen Möblierungszuschlag und dessen Berechnung nicht eigens im Mietvertrag ausgewiesen werden. Dennoch zeigen wir Ihnen folgende Berechnungsmodelle, die häufig verwendet werden um den Wert der Möbel und Ausstattung für die möblierte Vermietung festzustellen:

Möblierungsaufschlag nach dem Berliner Modell

Das Prinzip des Berliner Models ist, dass beim Mietvertragsabschluss ein monatlicher Möblierungszuschlag von 2% für den Zeitwert der Möbel erhoben wird. Der Abschreibungszeitraum ist 10 Jahre und wird linear abgeschrieben.

Formel: Neuwert der Möbel /10 Jahre*Anzahl nicht vergangener Jahre*2 Prozent

Beispiel:

Anschaffungspreis: € 5000,-

Zuschlag Jahr 1: € 5000,- /10*10*0,02 = € 100,- pro Monat

Zuschlag Jahr 2: € 5000,- /10*9*0,02 = € 90,- pro Monat


Möblierungsaufschlag nach dem Hamburger Modell

Das Prinzip des Hamburger Models ist, dass die Verzinsung der Anschaffungskosten (z.B. 12%) und die Abschreibung der Einrichtungsgegenstände entsprechend ihrer üblichen wirtschaftlichen Abnutzungszeit berücksichtigt wird. Der Abschreibungszeitraum ist 7 Jahre, pro Jahr werden 15% abgeschrieben.

Formel: Möbelwert*(Kapitalverzinsung + Abschreibung) /12 Monate

Beispiel:

Anschaffungspreis: € 5000,-

Zuschlag Jahr 1: (€ 5000,-*(0,12 + 0,15)) / 12 = € 112,50 pro Monat

Zuschlag Jahr 2: (€ 4500,-*(0,12 + 0,15)) / 12 = € 101,25 pro Monat (Wertverlust Möbel: 10% p/J).


Werbungskosten steuerlich absetzen

Vermieter:innen dürfen Einrichtungskosten in der Regel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Liegt der Kaufpreis unter € 800,- netto (Stand 2019), dürfen diese Kosten im gleichen Jahr zu 100% abgeschrieben werden. Sind die Möbelstücke teurer, müssen diese über die angenommene Lebensdauer abgeschrieben werden. Müssen Möbel oder Teile der Wohnung repariert werden, können Vermieter:innen diese Kosten von der Steuer absetzen.

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