Wer im neuen, frisch angemieteten Zuhause auf Zeit einzieht, erwartet eine saubere, gepflegte Wohnung. Wie regelt man die Reinigung einer möblierten Wohnung auf Zeit nun am besten?
Wer im neuen, frisch angemieteten Zuhause auf Zeit einzieht, erwartet eine saubere, gepflegte Wohnung. Wie regelt man die Reinigung einer möblierten Wohnung auf Zeit nun am besten?
Die Sauberkeit einer Wohnung ist ein Thema, bei dem sich die Gemüter schnell erhitzen und worüber man sich ausgiebig streiten kann. Dies gilt sowohl beim Einzug in die Wohnung, als auch beim Auszug.
Auch wenn Wohnungen selbstverständlich gut gereinigt übergeben werden müssen, handelt es sich nicht um Wohnungen mit einem Hotelstandard. Sollte die Wohnung beim Einzug allerdings nicht ausreichend gereinigt sein, muss die Wohnung nachgereinigt werden. Die Kosten sind in diesem Fall von der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu tragen.
Wir empfehlen ganz klar eine regelmäßige Putzkraft zu organisieren, die die Wohnung zum Beispiel einmal pro zwei Wochen reinigt. Damit vermeidet man böse Überraschungen am Ende der Mietzeit und die Wohnung bleibt gut in Schuss. Bei Wohnungen, die regelmäßig während der Mietzeit gereinigt werden, entfällt oft eine gesonderte Endreinigung. Die letzte regelmäßige Reinigung findet dann direkt nach dem Auszug aus der Wohnung statt. Die Kosten für die regelmäßige Reinigung können in die Miete einberechnet werden.
Im Mietvertrag wird meistens eine Endreinigung nach Aufwand oder eine Endreinigung mit einem Festpreis (Pauschale) vereinbart. Was ist die beste Lösung?
Ein Festpreis für die Endreinigung ist eine gute und transparente Lösung. Eine Reinigungspauschale gilt immer für eine normal verschmutzte Wohnung. Kommt es zu Mehrkosten, weil die Wohnung sehr verschmutzt ist, kann nachberechnet werden. So sind zum Beispiel Verkalkungen und Schimmelbildung nur mit viel Aufwand zu beseitigen. Wurde in einer Nichtraucherwohnung unerlaubterweise geraucht, ist mit sehr hohen Kosten für die Beseitigung zu rechnen.
Eine Endreinigung nach Aufwand zu berechnen, ist für die Mietenden sehr intransparent und führt sehr häufig zu Diskussionen, daher ist diese Variante nicht zu empfehlen.
Angenommen, dass die Wohnung auf Zeit während der Mietzeit super gepflegt wurde und nach dem Auszug eine professionelle Reinigung stattfindet, muss die Wohnung vor der Wohnungsübergabe nicht gründlich vorgeputzt werden. Es reicht, wenn die Wohnung besenrein übergeben wird.
Mit diesem Begriff hat sich das Bundesgerichtshof (BGH) tatsächlich schon auseinandergesetzt: Besenrein heißt, dass grobe Verschmutzungen zu entfernen sind, wie Spinnweben oder Essensreste. Die Bettwäsche sollte abgezogen sein.
Ist die Wohnung aufgeräumt und gesaugt, sind Müll, Lebensmittel und persönliche Gegenstände, sowie kosmetische Artikel (Shampoo!) entfernt, ist das Ziel erreicht.
Ist die Wohnung normal verschmutzt, ist in etwa mit dem folgenden Aufwand zu rechnen.
1-Zimmer-Wohnung | 5-8 Stunden | ||
2-Zimmer-Wohnung | 6-10 Stunden | ||
3-Zimmer-Wohnung | 9-14 Stunden | ||
4-Zimmer-Wohnung | 10-20 Stunden | ||
Größere Wohnungen | 15 Stunden oder mehr |
Ist die Wohnung allerdings in einem schlechten Gesamtzustand, ist ggf. eine zusätzliche Grundreinigung notwendig, die wesentlich aufwändiger und teurer als die normale Endreinigung ist. Es lohnt sich also, die Wohnung auf Zeit pfleglich zu behandeln!
Die Kosten für eine professionelle Reinigungskraft über ein Reinigungsunternehmen (also versichert und steuerpflichtig), liegen ca. zwischen € 25,- bis € 29,- pro Stunde. Putzmittel sind generell inbegriffen. Die Kosten für die Anfahrt und Abfahrt werden meistens zusätzlich berechnet. Wird die Endreinigung nicht durch einen professionellen Dienstleister durchgeführt, liegen die Stundenkosten niedriger.
Die Endreinigung wird in der Regel direkt von der Vermieterin oder dem Vermieter organisiert. Klären Sie rechtzeitig auf welchen Namen die Rechnung laufen soll, viele Mieter:innen brauchen die Rechnung für die Steuer. Sollen die Kosten mit der Kaution verrechnet werden und liegt die Kaution auf dem Treuhandkonto von City-Wohnen, brauchen wir eine Rechnungskopie.
Tipp für Mieter: Wird die Endreinigung nach Aufwand abgerechnet, klären Sie am besten vorher, welche Kosten ungefähr auf Sie zukommen werden.
Tipp für Vermieter: Achten Sie darauf, dass Reinigungsunternehmen meistens eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen brauchen, um alles organisatorisch unter Dach und Fach zu bringen. Vor allem wenn die Wohnung gleich im Anschluss weitervermietet ist, ist eine rechtzeitige Planung der Endreinigung wichtig.
In den letzten Jahren ist es immer schwieriger geworden, zuverlässige Reinigungsunternehmen zu finden, die gewährleisten, dass Endreinigungen verbindlich und zufriedenstellend durchgeführt werden. Dies hat zum wiederholten Mal zu Unmut bei Kund:innen und zu endlosen Kommunikationsschleifen geführt.
Abgesehen davon, ist es fast unmöglich ein Reinigungsunternehmen mit ausreichenden Kapazitäten zu finden um alle Wohnungen direkt nach der Wohnungsabnahme und vor der darauffolgende Wohnungsübergabe zu putzen.